| Allgemeine Liefer- und Versandbedingungen | |
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1. Allgemeines - Geltungsbereich
Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der
Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von
unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung
oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden
und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen
stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers
und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige
Preis. Bei einem Auftragswert von weniger als 150,00 Euro (netto)
berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro je Kleinauftrag.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten
Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung
ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns
zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent-
oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte
bekannt sein müssen, daß solche bestehen und diese dazu führen,
daß sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe
nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4. Lieferzeiten und Lieferungen
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich
unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot
maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd
vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt
mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor
der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit
ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen
hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert
sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß
sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und
Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller
baldmöglichst mitteilen.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Logistik-Center Hamburg.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
”ab Werk” vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie
die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen,
siehe Ziff. 10. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen wir zu
Gunsten und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab.
Für die Einhaltung etwaiger Ausschlußfristen zum Beispiel nach den
allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich.
6. Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für
die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
7. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto, ”ab Werk” zuzügl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die
Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir behalten
uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß
des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen
oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf
Verlangen nachweisen. Die Zahlungen sind wie folgt fällig: Bei Systemen:
100% Zahlung sofort nach Lieferung rein netto ohne Abzug. Bei Hard-
und Software: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Arbeiten und Dienstleistungen:
100% sofort rein netto ohne Abzug. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht
vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Aufträge,
für die nicht ausdrückliche feste Preise vereinbart sind, werden zu
dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. Kommt der Besteller
in Zahlungsverzug, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte –
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt,
nachzuweisen, daß ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden
ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig
festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
uns und dem Besteller vor. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände
pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten
des Bestellers gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zu
versichern. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller weiter ermächtigt,
ohne daß hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt
wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen,
so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung
eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
beim Besteller vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller
ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen,
die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes
der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller
das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, daß der
Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses
wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung
gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der
Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich
unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen.
Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können,
gehen zu Lasten des Bestellers. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
mehr als 20% übersteigt.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare
Mängel schriftlich geltend zu machen. Ist ein Gewährleistungsfall
gegeben, ist der Besteller verpflichtet, vor Inanspruchnahme von intertelsec gmbh
die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem
Lieferanten von intertelsec gmbh ernsthaft außergerichtlich zu versuchen.
Zu diesem Zweck wird intertelsec gmbh dem Besteller auf Verlangen die eigenen
Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten abtreten und die vom
Käufer gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit diese
zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Wenn und soweit der Besteller
hiernach nicht befriedigt ist, ist intertelsec gmbh nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl,
so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller
wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode
(ursprünglicher Bruttokaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer –
gewichteter effektiver Nutzungen des Bestellers) ./. durchschnittlicher Nutzungsdauer]
ergibt. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung
das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine
Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es
in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung
gestellten, nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers –
gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Insbesondere
haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller
gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sach- oder
Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung
beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere
Police zu gewähren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist
– ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
– ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. §§
1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem
Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
10. Rücksendungen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen.
Rücksendungen von Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die intertelsec gmbh
, Logistik-Center, Stahltwiete 20, 22761 Hamburg frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen von Neuwaren haben an die intertelsec gmbh
, Logistik-Center, Stahltwiete 20, 22761 Hamburg frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen
können, sofern nichts abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet
werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt,
auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Rücksendungen können,
sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden,
wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem
die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein
und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische
Anforderung in Hamburg unter Telefon 040 / 85188110, Fax 040 / 85188119. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet
auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung
des Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen
Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen die der Kunde
zu vertreten hat, insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle von
Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.
11. Export
Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem
mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten
ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften
der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten Produkten, den
Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muß
sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen
beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Departement
of Commerce, Office of Export Administration, Washington, DC 20320 erkundigen.
Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der
gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigener Verantwortung,
die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden
einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten
durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig
der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für
die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
12. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den
Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im
übrigen und der übrigen Bestimmungen.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Hamburg. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
ist gegenüber Vollkaufleuten Hamburg, wir sind jedoch berechtigt,
den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der
UN Kaufrechtskonvention.
Die Geschäftsführung
Hamburg, Mai 2000
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